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Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KstG von der Körperschaftssteuer befreit und nach § 3 Nr. 6 Gew.StG von der Gewerbesteuer befreit. Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 13 und 15 AO).
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Die Körperschaft ist weiterhin berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Sitz des Vereins ist Nürnberg.
Vereinssatzung
Die Satzung können Sie unter folgendem Link einsehen oder herunterladen:
www.euroguinee.de/media/Satzung/20081228_neue%20Satzung%20Euroguinee.pdf
EuroGuinée e.V.
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